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Herzlich Willkommen.

Herzlich willkommen bei Steuerberater Max Meyer in Lübeck – Ihrem erfahrenen Partner für Steuerberatung und Finanzplanung. Seit über 20 Jahren stehen wir kleinen und mittleren Unternehmen sowie Privatpersonen mit umfassender Expertise und individueller Beratung zur Seite. Unser digitales und modernes Steuerbüro unterstützt Sie zuverlässig und effizient bei allen steuerlichen Anliegen. Wir kombinieren traditionelle Werte wie Verlässlichkeit und Vertrauen mit zukunftsorientierten, digitalen Prozessen, um Ihnen jederzeit den besten Service zu bieten.

Bei uns profitieren Sie von einer persönlichen Betreuung durch ein kompetentes Team und maßgeschneiderten Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen. Besonders Unternehmen aus dem Gesundheitswesen – Ärzte und Apotheker – schätzen unsere branchenspezifische Beratung und unser Fachwissen. Wir begleiten Sie von der Existenzgründung über das laufende Geschäft bis hin zur Altersvorsorge.

Unsere Kanzlei steht für Qualität, Engagement und Innovation. Mit modernsten Technologien und einem klaren Fokus auf Effizienz und Transparenz erleichtern wir Ihnen den Alltag und bieten Ihnen eine nachhaltige finanzielle Planungssicherheit. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und lassen Sie sich von unserer Expertise überzeugen – wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Unser Team

Unser Team – Kompetent, engagiert und erfahren

Unser Team besteht aus fünf engagierten und qualifizierten Mitarbeitern, die Ihnen mit Fachwissen und Einsatzbereitschaft zur Seite stehen. Jeder Einzelne bringt langjährige Erfahrung und spezielles Know-how in unterschiedlichen Bereichen der Steuerberatung mit. Wir legen großen Wert auf kontinuierliche Weiterbildung, um Ihnen stets aktuelle und optimale Lösungen bieten zu können.

Bei uns erwartet Sie ein freundliches und offenes Arbeitsklima, in dem Ihre Anliegen ernst genommen werden. Durch die enge Zusammenarbeit im Team können wir flexibel und effizient auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen. Unser Ziel ist es, Sie nicht nur steuerlich zu entlasten, sondern Ihnen auch eine langfristige Planungssicherheit zu geben. Vertrauen, Diskretion und Verlässlichkeit sind die Grundpfeiler unserer Zusammenarbeit. Lernen Sie unser Team kennen – wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu unterstützen!

Steuernews

Solidaritätszuschlag: Verfassungsbeschwerde war erfolglos

Die Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags war erfolglos. Sie richtete sich sowohl gegen die unveränderte Fortführung der Solidaritätszuschlagspflicht als auch gegen den nur teilweisen Abbau des Solidaritätszuschlags mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2021. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts In seiner ausführlichen Pressemitteilung führt das Bundesverfassungsgericht zwar aus, dass den Gesetzgeber bei

Geänderte Rechtsprechung zur Verteilung von Leasingsonderzahlungen bei Reisekosten

Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist eine Leasingsonderzahlung den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags zuzuordnen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung geändert. Denn bis dato war die

E-Bilanz: Klarstellung durch Bundesfinanzministerium

Nach § 5b des Einkommensteuergesetzes sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln (kurz E-Bilanz). Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde der Umfang ausgedehnt: Bereits für Wirtschaftsjahre, die in 2025 beginnen, sind unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden zu übermitteln. Ab 2028 kommen weitere Daten dazu. Der

Kein Steuerabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage

Leistungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z. B. im Rahmen der monatlichen Hausgeldzahlungen) sind steuerlich im Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht abziehbar. Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung liegen erst vor, wenn aus der Rücklage Mittel zur Zahlung von Erhaltungsaufwendungen entnommen werden. Damit hat der Bundesfinanzhof

Immobilienkauf mit Renovierungsbedarf: Anschaffungsnahe Herstellungskosten vermeiden

Wird eine Mietimmobilie instand gesetzt oder modernisiert, sind die Aufwendungen grundsätzlich im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abzugsfähig. Es ist aber § 6 Abs. 1Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu beachten. Denn werden die Maßnahmen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt und übersteigen die Aufwendungen ohne

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Zahlungen für „Heimfall“ eines Erbbaurechts

Zahlungen für den vorzeitigen Rückfall eines Erbbaurechts (sogenannter Heimfall) stellen steuerpflichtige Einkünfte dar, wenn sie als Ersatz für entgehende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gewährt werden und damit Entschädigungen i. S. des § 24Nr. 1 Buchst. a Einkommensteuergesetz (EStG) darstellen. Das Finanzgericht Hessen bestätigte damit die Ansicht der Finanzverwaltung, wonach

Nicht erwerbstätiger Teilzeitstudent: Fahrtkosten als Reisekosten abzugsfähig

In einem aktuellen Streitfall hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen für seine Fahrten zwischen der Wohnung und der Fernuniversität in Hagen nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten geltend machen kann. Beruflich veranlasste Aufwendungen, die im Rahmen einer Zweitausbildung (Berufsausbildung oder Studium) anfallen, sind grundsätzlich als (vorab entstandene) Werbungskosten abziehbar.

Wegfall der Inflationsausgleichsprämie steht Lohnerhöhung nicht im Wege

„Sofern im Vorjahr die Inflationsausgleichsprämie (IAP) gemäß § 3 Nr. 11c des Einkommensteuergesetzes (in welcher Form auch immer) vom Arbeitgeber gezahlt wurde, sind anschließende Lohnerhöhungen unschädlich, sofern diese auf einer gesonderten Vereinbarung beruhen. Erst recht kann nichts anderes gelten, wenn die anschließende Gehaltserhöhung auf einer neuen Entscheidung des Arbeitgebers beruht.

Kurzarbeitergeld: Maximale Bezugsdauer bis Ende 2025 auf24 Monate erhöht

Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde auf 24 Monate verdoppelt. Die Maßnahme ist am 1.1.2025 in Kraft getreten und bis Ende 2025 befristet. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Ein Anspruch der überzwölf Monate hinausgehen würde, verfällt mit dem 31.12.2025. Quelle: Dritte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung, BGBl I 2024, Nr.

### Steuerberater Max Meyer – Ihr Steuerexperte in Lübeck

Herzlich willkommen bei Steuerberater Max Meyer in Lübeck – Ihrem erfahrenen Partner für Steuerberatung und Finanzplanung. Seit über 20 Jahren stehen wir kleinen und mittleren Unternehmen sowie Privatpersonen mit umfassender Expertise und individueller Beratung zur Seite. Unser digitales und modernes Steuerbüro unterstützt Sie zuverlässig und effizient bei allen steuerlichen Anliegen.

## **Unsere Leistungen – Steuerberatung auf höchstem Niveau**

### **Für Unternehmen – Maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Erfolg**
Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung für Unternehmen in Lübeck und Umgebung. Unser Fokus liegt auf kleinen und mittleren Betrieben, insbesondere aus dem Gesundheitswesen wie Ärzte und Apotheker.

– **Finanzbuchhaltung** – Digitale Lösungen für eine effiziente und fehlerfreie Buchführung.
– **Lohn- und Gehaltsabrechnung** – Pünktliche und korrekte Abrechnungen für Ihre Mitarbeiter.
– **Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen** – Transparenz und Sicherheit für Ihre Zahlen.
– **Betriebswirtschaftliche Beratung** – Unterstützung bei Finanz- und Investitionsplanungen.
– **Steuerplanung und Steueroptimierung** – Strategien zur Minimierung Ihrer Steuerlast.
– **Existenzgründungsberatung** – Begleitung von der Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung.
– **Praxisberatung für Ärzte und Apotheker** – Spezialisierte Betreuung für medizinische und pharmazeutische Berufe.

### **Für Privatpersonen – Entlastung bei steuerlichen Verpflichtungen**
Als Privatperson profitieren Sie von unserer persönlichen und verständlichen Beratung:

– **Einkommensteuererklärungen** – Optimierung Ihrer Steuerlast und sichere Abwicklung.
– **Vermögens- und Erbschaftsplanung** – Strategische Planung für Ihre finanzielle Zukunft.
– **Immobilienberatung** – Steuerliche Vorteile bei Kauf, Verkauf und Vermietung.
– **Rentner- und Pensionärsberatung** – Sicherstellung Ihrer steuerlichen Pflichten im Ruhestand.
– **Unterstützung bei Steuerprüfungen** – Wir vertreten Ihre Interessen kompetent vor Finanzbehörden.

## **Digital, modern und zukunftsorientiert – Ihre Vorteile bei uns**

### **Digitale Prozesse für mehr Effizienz**
Max Meyer setzt auf digitale Lösungen, um Ihre Steuerangelegenheiten effizient und transparent zu gestalten. Mit DATEV und anderen modernen Softwarelösungen können Sie Dokumente sicher online übermitteln und jederzeit den Überblick behalten.

### **Persönlicher Service trotz Digitalisierung**
Auch wenn wir auf modernste Technik setzen, bleibt die persönliche Beratung bei uns im Fokus. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und stehen Ihnen telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserem Büro in Lübeck zur Verfügung.

## **Spezialisierung auf Ärzte und Apotheker – Ihr Fachberater im Gesundheitswesen**

### **Warum eine Spezialisierung?**
Ärzte und Apotheker stehen vor einzigartigen steuerlichen Herausforderungen. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen für diese Berufsgruppen zu entwickeln.

### **Unsere Leistungen für das Gesundheitswesen**
– Praxisgründung und -übernahme: Steuerliche und wirtschaftliche Planung Ihrer Arztpraxis oder Apotheke.
– Abrechnungssysteme und Umsatzsteuerfragen: Optimierung Ihrer Prozesse und Vermeidung von Steuerfallen.
– Investitionsplanung: Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Investitionen.
– Altersvorsorge: Aufbau und Sicherung Ihrer finanziellen Zukunft.

## **Warum Steuerberater Max Meyer in Lübeck?**

### **Über 20 Jahre Erfahrung**
Seit zwei Jahrzehnten unterstützen wir unsere Mandanten erfolgreich bei allen steuerlichen Fragen. Diese Erfahrung kombinieren wir mit aktuellen Kenntnissen und modernen Technologien.

### **Digital und flexibel**
Dank unserer digitalen Arbeitsweise sparen Sie Zeit und Nerven. Egal, ob Belegeingabe oder Auswertungen – alles ist online und jederzeit verfügbar.

### **Persönliche Betreuung**
Trotz Digitalisierung legen wir Wert auf persönliche Beziehungen. Bei uns haben Sie stets einen festen Ansprechpartner.

### **Spezialisierung auf Heilberufe**
Unsere Expertise für Ärzte und Apotheker macht uns zum idealen Partner für Ihre speziellen Anforderungen.

## **Kontaktieren Sie uns – Ihr Steuerberater in Lübeck**

Haben Sie Fragen oder möchten Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

**Adresse:**
Steuerberater Max Meyer
Musterstraße 1
23552 Lübeck

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0451 – 1234567

**E-Mail:**
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**Öffnungszeiten:**
Montag – Freitag: 09:00 – 17:00 Uhr

Besuchen Sie uns und lassen Sie sich überzeugen – Ihr Steuerberater Max Meyer in Lübeck ist für Sie da!

## **Steuerberater Lübeck – Ihr Partner für alle steuerlichen Fragen**

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und moderne Arbeitsweise. Ob Unternehmen oder Privatperson – Steuerberater Max Meyer aus Lübeck ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle steuerlichen Belange. Kontaktieren Sie uns noch heute!

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Warum brauche ich einen Steuerberater?

Ein Steuerberater hilft Ihnen, Steuern zu sparen, Fristen einzuhalten und Fehler zu vermeiden. Besonders bei komplexen steuerlichen Sachverhalten sorgt ein Experte für Sicherheit.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Für ein erstes Gespräch benötigen Sie nur grundlegende Informationen zu Ihrer aktuellen finanziellen Situation. Genauere Details klären wir gemeinsam.

Wie viel kostet die Beratung?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Leistungen. Wir erstellen Ihnen gerne ein transparentes Angebot im Vorfeld.

Bieten Sie Online-Beratung an?

Ja, wir bieten auch digitale Beratung und den Austausch von Unterlagen über sichere Plattformen.

Sind Sie auch außerhalb von Lübeck tätig?

Ja, wir betreuen Mandanten aus ganz Schleswig-Holstein und darüber hinaus.