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Herzlich Willkommen.

Herzlich willkommen bei Steuerberater Max Meyer in Lübeck – Ihrem erfahrenen Partner für Steuerberatung und Finanzplanung. Seit über 20 Jahren stehen wir kleinen und mittleren Unternehmen sowie Privatpersonen mit umfassender Expertise und individueller Beratung zur Seite. Unser digitales und modernes Steuerbüro unterstützt Sie zuverlässig und effizient bei allen steuerlichen Anliegen. Wir kombinieren traditionelle Werte wie Verlässlichkeit und Vertrauen mit zukunftsorientierten, digitalen Prozessen, um Ihnen jederzeit den besten Service zu bieten.

Bei uns profitieren Sie von einer persönlichen Betreuung durch ein kompetentes Team und maßgeschneiderten Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen. Besonders Unternehmen aus dem Gesundheitswesen – Ärzte und Apotheker – schätzen unsere branchenspezifische Beratung und unser Fachwissen. Wir begleiten Sie von der Existenzgründung über das laufende Geschäft bis hin zur Altersvorsorge.

Unsere Kanzlei steht für Qualität, Engagement und Innovation. Mit modernsten Technologien und einem klaren Fokus auf Effizienz und Transparenz erleichtern wir Ihnen den Alltag und bieten Ihnen eine nachhaltige finanzielle Planungssicherheit. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und lassen Sie sich von unserer Expertise überzeugen – wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Unser Team

Unser Team – Kompetent, engagiert und erfahren

Unser Team besteht aus fünf engagierten und qualifizierten Mitarbeitern, die Ihnen mit Fachwissen und Einsatzbereitschaft zur Seite stehen. Jeder Einzelne bringt langjährige Erfahrung und spezielles Know-how in unterschiedlichen Bereichen der Steuerberatung mit. Wir legen großen Wert auf kontinuierliche Weiterbildung, um Ihnen stets aktuelle und optimale Lösungen bieten zu können.

Bei uns erwartet Sie ein freundliches und offenes Arbeitsklima, in dem Ihre Anliegen ernst genommen werden. Durch die enge Zusammenarbeit im Team können wir flexibel und effizient auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen. Unser Ziel ist es, Sie nicht nur steuerlich zu entlasten, sondern Ihnen auch eine langfristige Planungssicherheit zu geben. Vertrauen, Diskretion und Verlässlichkeit sind die Grundpfeiler unserer Zusammenarbeit. Lernen Sie unser Team kennen – wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu unterstützen!

Steuernews

PV-Anlagen: Lieferung von Mieterstrom als selbstständige umsatzsteuerpflichtige Hauptleistung

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Lieferung von Mieterstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage (PV-Anlage) des Vermieters keine unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine selbstständige Hauptleistung darstellt. Dadurch ist ein Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten der PV-Anlage möglich. Sachverhalt Der Steuerpflichtige vermietete 2018 ein Mehrfamilienhaus umsatzsteuerfrei und lieferte seinen Mietern

Verfassungsgemäß: Geschlechtsspezifische Sterbetafeln bei der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot. Die Heranziehung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln dient dem Ziel, die Kapitalwerte lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen mit zutreffenden Werten zu erfassen und eine Besteuerung nach

Koalitionsvertrag: Das sind die steuerlichen Pläne!

Im April 2025 haben CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ vorgestellt. Blickt man auf die steuerlichen Aspekte, dann sind einige Vorhaben bereits präzise formuliert (z. B. die dauerhafte Erhöhung der Entfernungspauschale zum 1.1.2026 auf 38 Cent bereits ab dem ersten Kilometer oder die dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer

Handwerkerleistungen: Nichtgewährung der Steuerermäßigung für Immobilie in der Schweiz europarechtswidrig?

Kann in Deutschland steuerpflichtigen Personen eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Schweiz gewährt werden? Das Finanzgericht Köln hält das für möglich und hat sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Sachverhalt Ein Ehepaar mit deutscher und schweizerischer Staatsbürgerschaft wohnte in der Schweiz. Der Ehemann war als Arbeitnehmer in

Steuerstundungsmodelle: Verrechnungsbeschränkung auchfür definitive Verluste „abgesegnet“

Die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodellen ist auch im Fall eines definitiven Verlusts verfassungsgemäß. So lautet eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Hintergrund Ein Steuerstundungsmodell liegt vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. § 15b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt nun,

Einkünftequalifizierung bei Arztpraxen: Keine gewerblichen Einkünfte trotz Arbeitsteilung

Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer ggf. äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Hintergrund Ärzte und Zahnärzte

Aktuelles zu verdeckten Gewinnausschüttungen bei Aktiengesellschaften

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Vergütungsvereinbarungen zwischen einer Aktiengesellschaft (AG) und einem Vorstandsmitglied, das zugleich Minderheitsaktionär ist, steuerrechtlich regelmäßig anzuerkennen sind. Nur ausnahmsweise kommt der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Betracht, wenn klare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich der Aufsichtsrat bei der Vergütungsvereinbarung einseitig an den Interessen des Vorstandsmitglieds

Stundung einer Kaufpreisforderung: Liegen steuerpflichtigeKapitalerträge vor?

Die Stundung des Kaufpreises aus dem Verkauf eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks im Wege einer Ratenzahlung ist als Einräumung eines Darlehens zu qualifizieren, das zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen kann. Dies gilt auch, wenn die Vertragsparteien eine Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen haben. Ob es aber tatsächlich dazu kommt, hängt von den

### Steuerberater Max Meyer – Ihr Steuerexperte in Lübeck

Herzlich willkommen bei Steuerberater Max Meyer in Lübeck – Ihrem erfahrenen Partner für Steuerberatung und Finanzplanung. Seit über 20 Jahren stehen wir kleinen und mittleren Unternehmen sowie Privatpersonen mit umfassender Expertise und individueller Beratung zur Seite. Unser digitales und modernes Steuerbüro unterstützt Sie zuverlässig und effizient bei allen steuerlichen Anliegen.

## **Unsere Leistungen – Steuerberatung auf höchstem Niveau**

### **Für Unternehmen – Maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Erfolg**
Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung für Unternehmen in Lübeck und Umgebung. Unser Fokus liegt auf kleinen und mittleren Betrieben, insbesondere aus dem Gesundheitswesen wie Ärzte und Apotheker.

– **Finanzbuchhaltung** – Digitale Lösungen für eine effiziente und fehlerfreie Buchführung.
– **Lohn- und Gehaltsabrechnung** – Pünktliche und korrekte Abrechnungen für Ihre Mitarbeiter.
– **Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen** – Transparenz und Sicherheit für Ihre Zahlen.
– **Betriebswirtschaftliche Beratung** – Unterstützung bei Finanz- und Investitionsplanungen.
– **Steuerplanung und Steueroptimierung** – Strategien zur Minimierung Ihrer Steuerlast.
– **Existenzgründungsberatung** – Begleitung von der Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung.
– **Praxisberatung für Ärzte und Apotheker** – Spezialisierte Betreuung für medizinische und pharmazeutische Berufe.

### **Für Privatpersonen – Entlastung bei steuerlichen Verpflichtungen**
Als Privatperson profitieren Sie von unserer persönlichen und verständlichen Beratung:

– **Einkommensteuererklärungen** – Optimierung Ihrer Steuerlast und sichere Abwicklung.
– **Vermögens- und Erbschaftsplanung** – Strategische Planung für Ihre finanzielle Zukunft.
– **Immobilienberatung** – Steuerliche Vorteile bei Kauf, Verkauf und Vermietung.
– **Rentner- und Pensionärsberatung** – Sicherstellung Ihrer steuerlichen Pflichten im Ruhestand.
– **Unterstützung bei Steuerprüfungen** – Wir vertreten Ihre Interessen kompetent vor Finanzbehörden.

## **Digital, modern und zukunftsorientiert – Ihre Vorteile bei uns**

### **Digitale Prozesse für mehr Effizienz**
Max Meyer setzt auf digitale Lösungen, um Ihre Steuerangelegenheiten effizient und transparent zu gestalten. Mit DATEV und anderen modernen Softwarelösungen können Sie Dokumente sicher online übermitteln und jederzeit den Überblick behalten.

### **Persönlicher Service trotz Digitalisierung**
Auch wenn wir auf modernste Technik setzen, bleibt die persönliche Beratung bei uns im Fokus. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und stehen Ihnen telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserem Büro in Lübeck zur Verfügung.

## **Spezialisierung auf Ärzte und Apotheker – Ihr Fachberater im Gesundheitswesen**

### **Warum eine Spezialisierung?**
Ärzte und Apotheker stehen vor einzigartigen steuerlichen Herausforderungen. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen für diese Berufsgruppen zu entwickeln.

### **Unsere Leistungen für das Gesundheitswesen**
– Praxisgründung und -übernahme: Steuerliche und wirtschaftliche Planung Ihrer Arztpraxis oder Apotheke.
– Abrechnungssysteme und Umsatzsteuerfragen: Optimierung Ihrer Prozesse und Vermeidung von Steuerfallen.
– Investitionsplanung: Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Investitionen.
– Altersvorsorge: Aufbau und Sicherung Ihrer finanziellen Zukunft.

## **Warum Steuerberater Max Meyer in Lübeck?**

### **Über 20 Jahre Erfahrung**
Seit zwei Jahrzehnten unterstützen wir unsere Mandanten erfolgreich bei allen steuerlichen Fragen. Diese Erfahrung kombinieren wir mit aktuellen Kenntnissen und modernen Technologien.

### **Digital und flexibel**
Dank unserer digitalen Arbeitsweise sparen Sie Zeit und Nerven. Egal, ob Belegeingabe oder Auswertungen – alles ist online und jederzeit verfügbar.

### **Persönliche Betreuung**
Trotz Digitalisierung legen wir Wert auf persönliche Beziehungen. Bei uns haben Sie stets einen festen Ansprechpartner.

### **Spezialisierung auf Heilberufe**
Unsere Expertise für Ärzte und Apotheker macht uns zum idealen Partner für Ihre speziellen Anforderungen.

## **Kontaktieren Sie uns – Ihr Steuerberater in Lübeck**

Haben Sie Fragen oder möchten Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

**Adresse:**
Steuerberater Max Meyer
Musterstraße 1
23552 Lübeck

**Telefon:**
0451 – 1234567

**E-Mail:**
info@steuerberater-meyer-luebeck.de

**Öffnungszeiten:**
Montag – Freitag: 09:00 – 17:00 Uhr

Besuchen Sie uns und lassen Sie sich überzeugen – Ihr Steuerberater Max Meyer in Lübeck ist für Sie da!

## **Steuerberater Lübeck – Ihr Partner für alle steuerlichen Fragen**

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und moderne Arbeitsweise. Ob Unternehmen oder Privatperson – Steuerberater Max Meyer aus Lübeck ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle steuerlichen Belange. Kontaktieren Sie uns noch heute!

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Warum brauche ich einen Steuerberater?

Ein Steuerberater hilft Ihnen, Steuern zu sparen, Fristen einzuhalten und Fehler zu vermeiden. Besonders bei komplexen steuerlichen Sachverhalten sorgt ein Experte für Sicherheit.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Für ein erstes Gespräch benötigen Sie nur grundlegende Informationen zu Ihrer aktuellen finanziellen Situation. Genauere Details klären wir gemeinsam.

Wie viel kostet die Beratung?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Leistungen. Wir erstellen Ihnen gerne ein transparentes Angebot im Vorfeld.

Bieten Sie Online-Beratung an?

Ja, wir bieten auch digitale Beratung und den Austausch von Unterlagen über sichere Plattformen.

Sind Sie auch außerhalb von Lübeck tätig?

Ja, wir betreuen Mandanten aus ganz Schleswig-Holstein und darüber hinaus.