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Herzlich Willkommen.

Herzlich willkommen bei Steuerberater Max Meyer in Lübeck – Ihrem erfahrenen Partner für Steuerberatung und Finanzplanung. Seit über 20 Jahren stehen wir kleinen und mittleren Unternehmen sowie Privatpersonen mit umfassender Expertise und individueller Beratung zur Seite. Unser digitales und modernes Steuerbüro unterstützt Sie zuverlässig und effizient bei allen steuerlichen Anliegen. Wir kombinieren traditionelle Werte wie Verlässlichkeit und Vertrauen mit zukunftsorientierten, digitalen Prozessen, um Ihnen jederzeit den besten Service zu bieten.

Bei uns profitieren Sie von einer persönlichen Betreuung durch ein kompetentes Team und maßgeschneiderten Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen. Besonders Unternehmen aus dem Gesundheitswesen – Ärzte und Apotheker – schätzen unsere branchenspezifische Beratung und unser Fachwissen. Wir begleiten Sie von der Existenzgründung über das laufende Geschäft bis hin zur Altersvorsorge.

Unsere Kanzlei steht für Qualität, Engagement und Innovation. Mit modernsten Technologien und einem klaren Fokus auf Effizienz und Transparenz erleichtern wir Ihnen den Alltag und bieten Ihnen eine nachhaltige finanzielle Planungssicherheit. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und lassen Sie sich von unserer Expertise überzeugen – wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Unser Team

Unser Team – Kompetent, engagiert und erfahren

Unser Team besteht aus fünf engagierten und qualifizierten Mitarbeitern, die Ihnen mit Fachwissen und Einsatzbereitschaft zur Seite stehen. Jeder Einzelne bringt langjährige Erfahrung und spezielles Know-how in unterschiedlichen Bereichen der Steuerberatung mit. Wir legen großen Wert auf kontinuierliche Weiterbildung, um Ihnen stets aktuelle und optimale Lösungen bieten zu können.

Bei uns erwartet Sie ein freundliches und offenes Arbeitsklima, in dem Ihre Anliegen ernst genommen werden. Durch die enge Zusammenarbeit im Team können wir flexibel und effizient auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen. Unser Ziel ist es, Sie nicht nur steuerlich zu entlasten, sondern Ihnen auch eine langfristige Planungssicherheit zu geben. Vertrauen, Diskretion und Verlässlichkeit sind die Grundpfeiler unserer Zusammenarbeit. Lernen Sie unser Team kennen – wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu unterstützen!

Steuernews

Arbeitgeberleistungen: Bewertung von unentgeltlichen und verbilligten Flügen

Gewähren Luftfahrtunternehmen ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Flüge, ist der geldwerte Vorteil daraus zu versteuern. Für die Bewertung gelten besondere Regeln. Ein aktueller koordinierter Ländererlass regelt die Bewertung für 2025. Der Wert der Flüge kann grundsätzlich nach § 8 Abs. 2 oder Abs. 3 (Rabattfreibetrag i. H. von 1.080 EUR

Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen: Gültigkeit von Bescheinigungen

Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen in§ 4 Nr. 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zum 1.1.2025 an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst. Mit dieser Änderung bleiben die bislang umsatzsteuerfreien Leistungen unverändert steuerfrei. Zur Gültigkeit von Bescheinigungen nach altem Recht hat sich das Bayerische Landesamt für Steuern geäußert. Die Steuerbefreiung

Antrag auf Europäische-Kleinunternehmerregelung

Seit 2025 kann die Kleinunternehmerregelung auch erstmalig im EU-Ausland in Anspruch genommen werden. Die Voraussetzungen hierfür regelt § 19a UStG „Besonderes Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat.“ Weitere Informationen finden interessierte Unternehmer auch im Onlineportal des für dieses Verfahren zuständigen Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Hintergrund Von

Investmentfonds: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für 2025 veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium hat den Basiszins zum 2.1.2025 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2025 erforderlich ist.  Hintergrund Wer in Investmentfonds (beispielsweise ETFs = Exchange-Traded Funds) investiert, sollte zu Beginn eines Jahres für genügend Liquidität auf dem Verrechnungskonto sorgen. Denn an diesem Tag wird die Vorabpauschale fällig. Die

Kein Arbeitslohn: Schenkung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. So lautet eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Beachten Sie: Wird eine Mitarbeiterbeteiligung nicht zum Marktpreis übertragen, liegt der geldwerte Vorteil in der gegenüber dem marktüblichen Preis bestehenden

Keine außergewöhnlichen Belastungen: Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio

Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt. Hintergrund: Außergewöhnliche Belastungen wirken sich steuerlich nur aus, soweit die zumutbare

Aktualisierte Bescheinigungen für die steuerliche Förderungder energetischen Gebäudesanierung

Durch § 35c Einkommensteuergesetz ist eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden möglich. Für deren Geltendmachung ist eine Bescheinigung nach amtlichem Muster erforderlich. Zum 1.1.2025 wurden die bisherigen Musterbescheinigungen zu einem einheitlichen Muster zusammengeführt. Fachunternehmen und ausstellungsberechtigte Personen können daher für Maßnahmen, mit deren Umsetzung 2025

Minijobs: Das ändert sich 2025

Ab dem 1.1.2025 sind einige wichtige Änderungen für Minijobs zu beachten. So beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 EUR pro Stunde (zuvor 12,41 EUR). Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijob-Grenze (ab 1.1.2025: 556 EUR monatlich), da diese an den Mindestlohn „gekoppelt“ ist. Diese und weitere Änderungen hat die Minijob-Zentrale

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten ab 2025 

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Werte für 2025 mitgeteilt: 4,40 EUR für ein Mittag- oder Abendessen und 2,30 EUR für ein Frühstück. Bei einer Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die

### Steuerberater Max Meyer – Ihr Steuerexperte in Lübeck

Herzlich willkommen bei Steuerberater Max Meyer in Lübeck – Ihrem erfahrenen Partner für Steuerberatung und Finanzplanung. Seit über 20 Jahren stehen wir kleinen und mittleren Unternehmen sowie Privatpersonen mit umfassender Expertise und individueller Beratung zur Seite. Unser digitales und modernes Steuerbüro unterstützt Sie zuverlässig und effizient bei allen steuerlichen Anliegen.

## **Unsere Leistungen – Steuerberatung auf höchstem Niveau**

### **Für Unternehmen – Maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Erfolg**
Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung für Unternehmen in Lübeck und Umgebung. Unser Fokus liegt auf kleinen und mittleren Betrieben, insbesondere aus dem Gesundheitswesen wie Ärzte und Apotheker.

– **Finanzbuchhaltung** – Digitale Lösungen für eine effiziente und fehlerfreie Buchführung.
– **Lohn- und Gehaltsabrechnung** – Pünktliche und korrekte Abrechnungen für Ihre Mitarbeiter.
– **Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen** – Transparenz und Sicherheit für Ihre Zahlen.
– **Betriebswirtschaftliche Beratung** – Unterstützung bei Finanz- und Investitionsplanungen.
– **Steuerplanung und Steueroptimierung** – Strategien zur Minimierung Ihrer Steuerlast.
– **Existenzgründungsberatung** – Begleitung von der Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung.
– **Praxisberatung für Ärzte und Apotheker** – Spezialisierte Betreuung für medizinische und pharmazeutische Berufe.

### **Für Privatpersonen – Entlastung bei steuerlichen Verpflichtungen**
Als Privatperson profitieren Sie von unserer persönlichen und verständlichen Beratung:

– **Einkommensteuererklärungen** – Optimierung Ihrer Steuerlast und sichere Abwicklung.
– **Vermögens- und Erbschaftsplanung** – Strategische Planung für Ihre finanzielle Zukunft.
– **Immobilienberatung** – Steuerliche Vorteile bei Kauf, Verkauf und Vermietung.
– **Rentner- und Pensionärsberatung** – Sicherstellung Ihrer steuerlichen Pflichten im Ruhestand.
– **Unterstützung bei Steuerprüfungen** – Wir vertreten Ihre Interessen kompetent vor Finanzbehörden.

## **Digital, modern und zukunftsorientiert – Ihre Vorteile bei uns**

### **Digitale Prozesse für mehr Effizienz**
Max Meyer setzt auf digitale Lösungen, um Ihre Steuerangelegenheiten effizient und transparent zu gestalten. Mit DATEV und anderen modernen Softwarelösungen können Sie Dokumente sicher online übermitteln und jederzeit den Überblick behalten.

### **Persönlicher Service trotz Digitalisierung**
Auch wenn wir auf modernste Technik setzen, bleibt die persönliche Beratung bei uns im Fokus. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und stehen Ihnen telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserem Büro in Lübeck zur Verfügung.

## **Spezialisierung auf Ärzte und Apotheker – Ihr Fachberater im Gesundheitswesen**

### **Warum eine Spezialisierung?**
Ärzte und Apotheker stehen vor einzigartigen steuerlichen Herausforderungen. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen für diese Berufsgruppen zu entwickeln.

### **Unsere Leistungen für das Gesundheitswesen**
– Praxisgründung und -übernahme: Steuerliche und wirtschaftliche Planung Ihrer Arztpraxis oder Apotheke.
– Abrechnungssysteme und Umsatzsteuerfragen: Optimierung Ihrer Prozesse und Vermeidung von Steuerfallen.
– Investitionsplanung: Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Investitionen.
– Altersvorsorge: Aufbau und Sicherung Ihrer finanziellen Zukunft.

## **Warum Steuerberater Max Meyer in Lübeck?**

### **Über 20 Jahre Erfahrung**
Seit zwei Jahrzehnten unterstützen wir unsere Mandanten erfolgreich bei allen steuerlichen Fragen. Diese Erfahrung kombinieren wir mit aktuellen Kenntnissen und modernen Technologien.

### **Digital und flexibel**
Dank unserer digitalen Arbeitsweise sparen Sie Zeit und Nerven. Egal, ob Belegeingabe oder Auswertungen – alles ist online und jederzeit verfügbar.

### **Persönliche Betreuung**
Trotz Digitalisierung legen wir Wert auf persönliche Beziehungen. Bei uns haben Sie stets einen festen Ansprechpartner.

### **Spezialisierung auf Heilberufe**
Unsere Expertise für Ärzte und Apotheker macht uns zum idealen Partner für Ihre speziellen Anforderungen.

## **Kontaktieren Sie uns – Ihr Steuerberater in Lübeck**

Haben Sie Fragen oder möchten Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

**Adresse:**
Steuerberater Max Meyer
Musterstraße 1
23552 Lübeck

**Telefon:**
0451 – 1234567

**E-Mail:**
info@steuerberater-meyer-luebeck.de

**Öffnungszeiten:**
Montag – Freitag: 09:00 – 17:00 Uhr

Besuchen Sie uns und lassen Sie sich überzeugen – Ihr Steuerberater Max Meyer in Lübeck ist für Sie da!

## **Steuerberater Lübeck – Ihr Partner für alle steuerlichen Fragen**

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und moderne Arbeitsweise. Ob Unternehmen oder Privatperson – Steuerberater Max Meyer aus Lübeck ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle steuerlichen Belange. Kontaktieren Sie uns noch heute!

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Warum brauche ich einen Steuerberater?

Ein Steuerberater hilft Ihnen, Steuern zu sparen, Fristen einzuhalten und Fehler zu vermeiden. Besonders bei komplexen steuerlichen Sachverhalten sorgt ein Experte für Sicherheit.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Für ein erstes Gespräch benötigen Sie nur grundlegende Informationen zu Ihrer aktuellen finanziellen Situation. Genauere Details klären wir gemeinsam.

Wie viel kostet die Beratung?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Leistungen. Wir erstellen Ihnen gerne ein transparentes Angebot im Vorfeld.

Bieten Sie Online-Beratung an?

Ja, wir bieten auch digitale Beratung und den Austausch von Unterlagen über sichere Plattformen.

Sind Sie auch außerhalb von Lübeck tätig?

Ja, wir betreuen Mandanten aus ganz Schleswig-Holstein und darüber hinaus.