Nun ist es amtlich bzw. im Gesetz: ab 1.1.2026 gilt der verminderte Steuersatz von 7% auf Speisen im Restaurant- und Verpflegungsbereich. Wichtig für die Übergangsphase: • maßgeblich ist das Leistungsdatum – nicht das Rechnungs- oder Zahlungsdatum. • bis einschließlich 31.12.2025 erbrachte Leistungen unterliegen dem Steuersatz von 19 %. • Ab dem 01.01.2026 erbrachte Leistungen unterliegen […]
Der Beitrag Umsatzsteuer in der Gastronomie ab 1.1.2026 erschien zuerst auf Ziel voraus Steuerberater – Ihre Steuerberater in Lübeck und 100% remote deutschlandweit.