Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster kann eine Ferienwohnung, die der Einkünfteerzielung dient, eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellen, wenn der Vermieter mindestens ein Drittel seiner regelmäßigen Arbeitszeit für das Objekt dort verrichtet. Hintergrund Suchen Vermieter in (un)regelmäßigen Abständen ihre Vermietungsobjekte auf, umz. B. Reparaturen vorzunehmen oder mit dem Mieter […]

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