Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurden die Aufzeichnungspflichten für Verrechnungspreiszwecke in § 90 Abs. 3 und Abs. 4 der Abgabenordnung (AO) angepasst. Ein neuer Bestandteil ist die Transaktionsmatrix. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu nun Stellung bezogen. Die Transaktionsmatrix ist eine tabellarische Übersicht, die relevante Informationen zu grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen des Steuerpflichtigen mit nahestehenden Personen und Betriebsstätten enthält. Das […]
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