Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. So lautet eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Beachten Sie: Wird eine Mitarbeiterbeteiligung nicht zum Marktpreis übertragen, liegt der geldwerte Vorteil in der gegenüber dem marktüblichen Preis bestehenden verbilligten Übertragung. Arbeitslohn setzt aber […]

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