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Herzlich Willkommen.

Herzlich willkommen bei Steuerberater Max Meyer in Lübeck – Ihrem erfahrenen Partner für Steuerberatung und Finanzplanung. Seit über 20 Jahren stehen wir kleinen und mittleren Unternehmen sowie Privatpersonen mit umfassender Expertise und individueller Beratung zur Seite. Unser digitales und modernes Steuerbüro unterstützt Sie zuverlässig und effizient bei allen steuerlichen Anliegen. Wir kombinieren traditionelle Werte wie Verlässlichkeit und Vertrauen mit zukunftsorientierten, digitalen Prozessen, um Ihnen jederzeit den besten Service zu bieten.

Bei uns profitieren Sie von einer persönlichen Betreuung durch ein kompetentes Team und maßgeschneiderten Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen. Besonders Unternehmen aus dem Gesundheitswesen – Ärzte und Apotheker – schätzen unsere branchenspezifische Beratung und unser Fachwissen. Wir begleiten Sie von der Existenzgründung über das laufende Geschäft bis hin zur Altersvorsorge.

Unsere Kanzlei steht für Qualität, Engagement und Innovation. Mit modernsten Technologien und einem klaren Fokus auf Effizienz und Transparenz erleichtern wir Ihnen den Alltag und bieten Ihnen eine nachhaltige finanzielle Planungssicherheit. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und lassen Sie sich von unserer Expertise überzeugen – wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Unser Team

Unser Team – Kompetent, engagiert und erfahren

Unser Team besteht aus fünf engagierten und qualifizierten Mitarbeitern, die Ihnen mit Fachwissen und Einsatzbereitschaft zur Seite stehen. Jeder Einzelne bringt langjährige Erfahrung und spezielles Know-how in unterschiedlichen Bereichen der Steuerberatung mit. Wir legen großen Wert auf kontinuierliche Weiterbildung, um Ihnen stets aktuelle und optimale Lösungen bieten zu können.

Bei uns erwartet Sie ein freundliches und offenes Arbeitsklima, in dem Ihre Anliegen ernst genommen werden. Durch die enge Zusammenarbeit im Team können wir flexibel und effizient auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen. Unser Ziel ist es, Sie nicht nur steuerlich zu entlasten, sondern Ihnen auch eine langfristige Planungssicherheit zu geben. Vertrauen, Diskretion und Verlässlichkeit sind die Grundpfeiler unserer Zusammenarbeit. Lernen Sie unser Team kennen – wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu unterstützen!

Steuernews

Einführung der Aktivrente ab 1. Januar 2026

Der Gesetzgeber hat die Einführung der sogenannten Aktivrente zum 1. Januar 2026 beschlossen. Ziel ist es, das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze attraktiver zu gestalten. Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Regelungen und deren steuerliche Auswirkungen. Wer kann die Aktivrente nutzen? Die Aktivrente richtet sich an

Umsatzsteuer in der Gastronomie ab 1.1.2026

Nun ist es amtlich bzw. im Gesetz: ab 1.1.2026 gilt der verminderte Steuersatz von 7% auf Speisen im Restaurant- und Verpflegungsbereich. Wichtig für die Übergangsphase: • maßgeblich ist das Leistungsdatum – nicht das Rechnungs- oder Zahlungsdatum. • bis einschließlich 31.12.2025 erbrachte Leistungen unterliegen dem Steuersatz von 19 %. • Ab

Steuerfahnder nehmen Influencer ins Visier: NRW und Hamburg mit gezielten Ermittlungen

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat jüngst mitgeteilt, dass die Steuerfahndung ein Datenpaket mehrerer Social-Media-Plattformen analysiert. Ziel der Ermittlungen sind professionelle Influencer, die ihre steuerlichen Pflichten mit hoher krimineller Energie umgehen. Das Influencer-Team des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in NRW(LBF NRW) ist vorsätzlichen Steuerbetrügern in den sozialen Netzwerken

Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung keine außergewöhnlichen Belastungen

Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abziehbar. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. Sachverhalt Ein Steuerpflichtiger hatte einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag abgeschlossen. Den Betrag (6.500 EUR) machte er als außergewöhnliche Belastungen geltend. Begründung: Da die Übernahme der Beerdigungskosten auf Ebene

Doppelte Haushaltsführung: Kostenbeteiligung bei Ein-Personen-Haushalt irrelevant

Der Bundesfinanzhof hat eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung getroffen: Führt der Steuerpflichtige im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nicht. | Hintergrund Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, können als

Ferienwohnung als erste Tätigkeitsstätte

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster kann eine Ferienwohnung, die der Einkünfteerzielung dient, eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellen, wenn der Vermieter mindestens ein Drittel seiner regelmäßigen Arbeitszeit für das Objekt dort verrichtet. Hintergrund Suchen Vermieter in (un)regelmäßigen Abständen ihre Vermietungsobjekte auf, umz. B. Reparaturen

Neues zur Änderung von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten

Ein Steuerbescheid ist nach § 175b der Abgabenordnung (AO) zu ändern, wenn elektronische Daten von Dritten (z. B. dem Rentenversicherungsträger) bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Dies gilt nach Meinung des Bundesfinanzhofs selbst dann, wenn diese Informationen bereits aus der Steuererklärung ersichtlich waren. Sachverhalt Eheleute hatten eine

Bundesfinanzhof zur Übernachtungspauschale von Berufskraftfahrern gefragt

Die Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer mit mehrtägiger Auswärtstätigkeit setzt neben dem bestehenden Anspruch auf eine Verpflegungspauschale eine tatsächliche Übernachtung in dem Kraftfahrzeug voraus. Die Pauschale steht einem Berufskraftfahrer daher nicht für jeden An- und Abreisetag zu. So sieht es zumindest das Finanzgericht Thüringen. Wegen der anhängigen Revision ist nun der Bundesfinanzhof

Umsatzsteuer: Burger im Sparmenü kann nicht teurer sein als im Einzelverkauf

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Methode zur Aufteilung des Verkaufspreises eines Sparmenüs nicht sachgerecht ist, wenn sie dazu führt, dass auf ein Produkt des Sparmenüs (z. B. Burger) ein anteiliger Verkaufspreis entfällt, der höher ist als der Einzelverkaufspreis. | Hintergrund: Bei Sparmenüs, die zum Pauschalpreis angeboten und als „Außer-Haus-Menüs“ verkauft

### Steuerberater Max Meyer – Ihr Steuerexperte in Lübeck

Herzlich willkommen bei Steuerberater Max Meyer in Lübeck – Ihrem erfahrenen Partner für Steuerberatung und Finanzplanung. Seit über 20 Jahren stehen wir kleinen und mittleren Unternehmen sowie Privatpersonen mit umfassender Expertise und individueller Beratung zur Seite. Unser digitales und modernes Steuerbüro unterstützt Sie zuverlässig und effizient bei allen steuerlichen Anliegen.

## **Unsere Leistungen – Steuerberatung auf höchstem Niveau**

### **Für Unternehmen – Maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Erfolg**
Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung für Unternehmen in Lübeck und Umgebung. Unser Fokus liegt auf kleinen und mittleren Betrieben, insbesondere aus dem Gesundheitswesen wie Ärzte und Apotheker.

– **Finanzbuchhaltung** – Digitale Lösungen für eine effiziente und fehlerfreie Buchführung.
– **Lohn- und Gehaltsabrechnung** – Pünktliche und korrekte Abrechnungen für Ihre Mitarbeiter.
– **Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen** – Transparenz und Sicherheit für Ihre Zahlen.
– **Betriebswirtschaftliche Beratung** – Unterstützung bei Finanz- und Investitionsplanungen.
– **Steuerplanung und Steueroptimierung** – Strategien zur Minimierung Ihrer Steuerlast.
– **Existenzgründungsberatung** – Begleitung von der Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung.
– **Praxisberatung für Ärzte und Apotheker** – Spezialisierte Betreuung für medizinische und pharmazeutische Berufe.

### **Für Privatpersonen – Entlastung bei steuerlichen Verpflichtungen**
Als Privatperson profitieren Sie von unserer persönlichen und verständlichen Beratung:

– **Einkommensteuererklärungen** – Optimierung Ihrer Steuerlast und sichere Abwicklung.
– **Vermögens- und Erbschaftsplanung** – Strategische Planung für Ihre finanzielle Zukunft.
– **Immobilienberatung** – Steuerliche Vorteile bei Kauf, Verkauf und Vermietung.
– **Rentner- und Pensionärsberatung** – Sicherstellung Ihrer steuerlichen Pflichten im Ruhestand.
– **Unterstützung bei Steuerprüfungen** – Wir vertreten Ihre Interessen kompetent vor Finanzbehörden.

## **Digital, modern und zukunftsorientiert – Ihre Vorteile bei uns**

### **Digitale Prozesse für mehr Effizienz**
Max Meyer setzt auf digitale Lösungen, um Ihre Steuerangelegenheiten effizient und transparent zu gestalten. Mit DATEV und anderen modernen Softwarelösungen können Sie Dokumente sicher online übermitteln und jederzeit den Überblick behalten.

### **Persönlicher Service trotz Digitalisierung**
Auch wenn wir auf modernste Technik setzen, bleibt die persönliche Beratung bei uns im Fokus. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und stehen Ihnen telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserem Büro in Lübeck zur Verfügung.

## **Spezialisierung auf Ärzte und Apotheker – Ihr Fachberater im Gesundheitswesen**

### **Warum eine Spezialisierung?**
Ärzte und Apotheker stehen vor einzigartigen steuerlichen Herausforderungen. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen für diese Berufsgruppen zu entwickeln.

### **Unsere Leistungen für das Gesundheitswesen**
– Praxisgründung und -übernahme: Steuerliche und wirtschaftliche Planung Ihrer Arztpraxis oder Apotheke.
– Abrechnungssysteme und Umsatzsteuerfragen: Optimierung Ihrer Prozesse und Vermeidung von Steuerfallen.
– Investitionsplanung: Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Investitionen.
– Altersvorsorge: Aufbau und Sicherung Ihrer finanziellen Zukunft.

## **Warum Steuerberater Max Meyer in Lübeck?**

### **Über 20 Jahre Erfahrung**
Seit zwei Jahrzehnten unterstützen wir unsere Mandanten erfolgreich bei allen steuerlichen Fragen. Diese Erfahrung kombinieren wir mit aktuellen Kenntnissen und modernen Technologien.

### **Digital und flexibel**
Dank unserer digitalen Arbeitsweise sparen Sie Zeit und Nerven. Egal, ob Belegeingabe oder Auswertungen – alles ist online und jederzeit verfügbar.

### **Persönliche Betreuung**
Trotz Digitalisierung legen wir Wert auf persönliche Beziehungen. Bei uns haben Sie stets einen festen Ansprechpartner.

### **Spezialisierung auf Heilberufe**
Unsere Expertise für Ärzte und Apotheker macht uns zum idealen Partner für Ihre speziellen Anforderungen.

## **Kontaktieren Sie uns – Ihr Steuerberater in Lübeck**

Haben Sie Fragen oder möchten Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

**Adresse:**
Steuerberater Max Meyer
Musterstraße 1
23552 Lübeck

**Telefon:**
0451 – 1234567

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**Öffnungszeiten:**
Montag – Freitag: 09:00 – 17:00 Uhr

Besuchen Sie uns und lassen Sie sich überzeugen – Ihr Steuerberater Max Meyer in Lübeck ist für Sie da!

## **Steuerberater Lübeck – Ihr Partner für alle steuerlichen Fragen**

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und moderne Arbeitsweise. Ob Unternehmen oder Privatperson – Steuerberater Max Meyer aus Lübeck ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle steuerlichen Belange. Kontaktieren Sie uns noch heute!

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Warum brauche ich einen Steuerberater?

Ein Steuerberater hilft Ihnen, Steuern zu sparen, Fristen einzuhalten und Fehler zu vermeiden. Besonders bei komplexen steuerlichen Sachverhalten sorgt ein Experte für Sicherheit.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Für ein erstes Gespräch benötigen Sie nur grundlegende Informationen zu Ihrer aktuellen finanziellen Situation. Genauere Details klären wir gemeinsam.

Wie viel kostet die Beratung?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Leistungen. Wir erstellen Ihnen gerne ein transparentes Angebot im Vorfeld.

Bieten Sie Online-Beratung an?

Ja, wir bieten auch digitale Beratung und den Austausch von Unterlagen über sichere Plattformen.

Sind Sie auch außerhalb von Lübeck tätig?

Ja, wir betreuen Mandanten aus ganz Schleswig-Holstein und darüber hinaus.